AGB

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der ITZ Informationstechnologiezentrum Rhein/Maas GmbH

1. Allgemeines, Geltungsbereich

    1. Wir verkaufen unsere Ware im Sinne des § 14 BGB ausschließlich an Unternehmer. Der Auftraggeber ist bei Abgabe der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich die Daten, insbesondere der Name und die Anschrift, ändern, ist er des weiteren verpflichtet, diese Änderungen im Rahmen der Bestellung zu korrigieren und der Auftragnehmerin unverzüglich mitzuteilen. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach, so ist die Auftragnehmerin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sie kann zudem von dem Auftraggeber Ersatz des daraus entstandenen Schadens verlangen.
    2. Unser Internet-Auftritt und die darin enthaltenen Angebote richten sich ausschließlich an Internet-Nutzer in Deutschland.
    3. Für Anbote, Geschäftsanbahnungen und Rechtsgeschäfte gelten ausschließlich unsere im Zeitpunkt des Anbotes, der Anbahnung oder des Abschlusses des Rechtsgeschäftes jeweils gültigen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung oder Leistung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
    4. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
    5. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nach Abschluss des ersten Rechtsgeschäftes auch für alle künftigen Anbote, Geschäftsanbahnungen und Rechtsgeschäfte mit dem Käufer, und zwar in der jeweiligen Version (siehe Abs. 1).
    6. Technische und optische Änderungen von gekaufter Ware, auch seitens der Hersteller, behalten wir uns ausdrücklich vor.

2. Angebote, Angebotsunterlagen

    1. Sämtliche Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein wirksamer Vertrag kommt durch die verbindliche Annahme der Bestellung durch die Auftragnehmerin zustande. Über den Vertragsabschluss wird der Auftraggeber in der Regel durch eine Auftragsbestätigung oder spätestens durch die Auslieferung der bestellten Ware informiert.
    2. Erfolgt die Bestellung auf elektronischem Wege, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, durch eine automatisierte elektronische Erklärung den Zugang und den übermittelten Inhalt der Bestellung zu bestätigen. Eine solche automatisierte Erklärung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme des Vertragsangebots dar. Sollte die Auftragnehmerin feststellen, dass die zu liefernde Ware aus einem nicht von ihr zu vertretenden Grund nicht mehr verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, ist sie berechtigt, nach ihrer Wahl eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware anzubieten oder vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts verpflichtet sich die Auftragnehmerin, bereits eingegangene Zahlungen umgehend zurückzuerstatten.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

    1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise für Lieferungen ab Lager inklusive Originalverpackung. Versandkosten trägt der Käufer.
    2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den im Webshop genannten Preisen nicht enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
    3. Alle im Katalog angegebenen Preise verstehen sich inklusive URA und ERA-Lizenzgebühr.
    4. Die Preise sind freibleibend.
    5. Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
    6. Für die ersten zwei Lieferungen ist die Vorauskasse oder Nachnahme obligatorisch. Anschließend kann eine Lieferung auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 20 Tagen vereinbart werden. Öffentliche Auftraggeber werden auf Rechnung beliefert. Die Auftragnehmerin behält sich jedoch vor, von den vorstehenden Maßgaben zur Absicherung ihres Bonitätsrisikos bei Bedarf abzuweichen und bestimmte Zahlungsarten auszuschließen oder geeignete Sicherheiten zu verlangen.

      Wird die Zahlung per Bankeinzug vereinbart und weist das mitgeteilte Konto keine Deckung auf oder wird dem nachfolgenden Einzug von Seiten des Auftraggebers gegenüber seinem Kreditinstitut ohne hinreichenden Grund widersprochen, so ist der Auftraggeber der Auftragnehmerin gegenüber zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Lieferungen auf Rechnung erfolgen nur vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung.

      Der Auftraggeber gerät mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist, spätestens aber mit Ablauf von 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung in Verzug. Im Verzugsfalle ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen, wobei die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vorbehalten bleibt.

    7. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, sofern wird den von ihm geltend gemachten Anspruch nicht anerkannt haben oder dieser nicht gerichtlich rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer überdies nur zu, wenn sich dieses auf die Ware aus der Lieferung bezieht, deren Rechnungsbetrag er zurückhält.

4. Lieferung

    1. Die Lieferung der Ware erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zuzüglich der Frachtkosten (je nach Gewicht) bzw. nach Vereinbarung. Eventuelle Angaben zu Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ein fester Liefertermin schriftlich zugesichert wurde. Mitgeteilte Lieferfristen verlängern sich entsprechend, soweit für ihre Einhaltung eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers erforderlich ist oder soweit die Auftragnehmerin aufgrund von unvorhersehbaren, nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Umständen zeitweilig an der Auslieferung gehindert ist. Hat der Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten, so haftet er der Auftragnehmerin für die daraus entstehenden Mehrkosten.
    2. Der Beginn der von uns angegebenen Liefer- und Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
    3. Geraten wir aus Gründen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich unserer Vorlieferanten liegen, die wir nicht aufgrund grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben, in Lieferverzug, haften wir nicht für Verzugsschäden des Käufers. Fällt uns grobe Fahrlässigkeit zur Last, ist der Käufer berechtigt, unter Setzung einer einmaligen Nachfrist von mindestens 14 (vierzehn) Werktagen vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges (bei Rücktritt Nichterfüllungsschaden oder bei verspäteter Lieferung: Verspätungsschaden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
    4. Sofern bei Sonderanfertigungen oder Individualkonfiguration, die Ware bereits in Produktion ist, ist ein Rücktritt wegen Überschreitung der Lieferfrist ausgeschlossen.
    5. Schadenersatzansprüche, die auf den aktuellen Schaden beschränkt sind, stehen dem Käufer überdies nur zu, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, die der Käufer zu beweisen hat.
    6. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
    7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaige Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch bei Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung oder Leistung in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

5. Gefahrenübergang

    1. Lieferungen sind „ab Lager“ vereinbart. Mit Übergabe der Ware an den Versender oder Transporteur geht die Gefahr (nicht jedoch das Eigentum – siehe Eigentumsvorbehalt) auf den Käufer über.
    2. Sofern der Käufer es wünscht, werden wir die Lieferung gegen Kostenersatz durch eine Transportversicherung absichern.

6. Gewährleistung

    1. Allgemeines
      1. Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung von Waren gemäß den Eigenschaften und Spezifikationen, wie sie sich aus der Produktbeschreibung der Auftragnehmerin und der Hersteller ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben oder Garantien gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wurden. Im Rahmen dessen gewährleistet die Auftragnehmerin die Eignung der Ware für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendungszweck oder die gewöhnliche Verwendung.
      2. Der Käufer ist verpflichtet, Gewährleistungsansprüche innerhalb der gesetzlichen Fristen gerichtlich geltend zu machen.
      3. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Käufer ohne unser Zutun Liefer- oder Leistungsgegenstände selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, er weist nach, dass die in Rede stehenden Mängel nicht mit den von ihm oder dem Dritten vorgenommenen Änderungen in Verbindung stehen.
      4. Der Käufer hat die eingehende Ware bezüglich Verpackung und Menge unverzüglich zu untersuchen und etwaige Beschädigungen an der Verpackung oder Mindermengen uns unmittelbar nach Ablieferung (binnen 12 h) bekannt zu geben; unterlässt er dies, so verliert der Käufer sämtliche Ansprüche in Bezug auf etwaige Transportschäden bzw. Mindermengen.
      5. Der Käufer hat die eingehende Ware auf alle Funktionalitäten und auf etwaige Mängel zu untersuchen. Hervorkommende Mängel hat der Käufer uns binnen 5 (fünf) Werktagen nach Eingang der Ware oder Entdeckung bei versteckten Mängeln in allen ihm erkennbaren Einzelheiten zu melden und hierbei im Rahmen des Zumutbaren unsere Hinweise zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu beachten. Erhebt der Käufer die Mängelrüge nicht fristgerecht, dann hat er auch keinen Anspruch auf den Ersatz von Mängelfolgeschäden.
      6. Bei unterlassener Mängelrüge gilt die Ware mit Ablauf der Frist als genehmigt. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels durch die Auftragnehmerin oder Nichteinhaltung einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie.
      7. Der Auftraggeber wird im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Mängel ergreifen und der Auftragnehmerin diese Informationen ohne Einschränkung zur Verfügung stellen.

        Stellt sich der gerügte Mangel nach Überprüfung durch die Auftragnehmerin als unzutreffend dar und ist dem Auftraggeber infolge der von ihm unberechtigt erhobenen Mängelrüge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, von dem Auftraggeber Ersatz der durch die Prüfung entstandenen Aufwendungen zu verlangen.

        Im Gewährleistungsfall leistet die Auftragnehmerin soweit ihr dies zumutbar ist Nacherfüllung. Dies geschieht durch Nachbesserung der gelieferten Sache oder Ersatzlieferung. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftraggeber ist unter den dort genannten Voraussetzungen insbesondere zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben in den Grenzen der nachstehenden Haftungsregelungen unberührt.

        Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Lieferung der Ware.

    1. Hardware
      1. Wir gewährleisten, dass die Hardware die in der Auftragsbestätigung genannten Eigenschaften besitzt und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit berechtigt den Käufer nicht zu Gewährleistungsansprüche.
      2. Inhaltlich leisten wir gegenüber dem Käufer in dem Umfang Gewähr, wie uns der Hersteller für die Anlage zur Gewährleistung verpflichtet ist. Weitere Gewährleistungsansprüche hat der Käufer gegen uns nicht.
      3. Wir behalten uns das Recht vor im Rahmen unserer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile zu reparieren oder auszutauschen. In dem erforderlichen Umfang wird der Käufer vor einem Austausch Programme einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten entfernen und für sich auf eigene Kosten eine Sicherungskopie des aktuellen Datenstandes anfertigen.
    1. Standardsoftware
      1. Wir verfügen nicht über den Source-Code der gelieferten Standard Software. Der Käufer anerkennt hiermit, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Wir halten für jede von uns angebotene Standardsoftware eine auf dem jeweils neuesten Stand gehaltene Leistungsbeschreibung verfügbar, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die Einsatzbedingungen des Programms angibt.
      2. Im Störungsfall obliegt dem Käufer die Erstellung der Fehlerunterlagen gemäß diesbezüglicher Angaben in der Anwendungsdokumentation. Nach Eingang der Fehlerunterlagen leiten wir sie an den Vorlieferanten weiter und leisten inhaltlich in dem Umfang Gewähr, den der Vorlieferant generell einräumt. Weitere Gewährleistungsansprüche hat der Käufer nicht.

7. Rücksendung aufgrund Vereinbarung

    1. Rücksendungen von Waren (seien sie mangelhaft oder nicht) sind mit uns vorab zu vereinbaren. Wenn eine Rücksendung vereinbart wird, ist die Ware inkl. dem kompletten Zubehör in original Verpackung zu retournieren. Jeder Rücksendung ist der Rücksendebegleitschein beizulegen, den wir bei Vereinbarung zur Verfügung stellen.
    2. Gänzlich ausgeschlossen von einer Vereinbarung über die Rücksendung sind Sonderbestellungen (z.B. Waren außerhalb des Standardsortimentes), Individualkonfigurationen, geöffnete Software(pakete), Projektionsgeräte, Möbel/Safes, bereits geöffnete Tintenpatronen, Tonerkartuschen und Farbbänder.

8. Haftung

    1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstanden sind. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, und dies vom Käufer nachgewiesen wird.
    1. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Käufer auf Verlangen Einblick in unsere Polizze zu gewähren.
    2. Die von uns eingeräumten Gewährleistungsfristen sind auch Verjährungsfristen für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und gelten außerdem für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
    3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz für Personenschäden. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
    4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
    5. Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte von Internet-Seiten, die über Links, Internet-Links oder Hyper-Links von unserem Online-Shop www.itz.de aus erreichbar sind. Insbesondere übernehmen wir für die Richtigkeit der Produktbeschreibungen, Produktspezifikationen und Produktinformationen auf diesen verlinkten Seiten keine Haftung.
    6. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der im Internet bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen uns, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Vor der Ingebrauchnahme der bei uns erworbenen Produkte sind stets die in den Produkten beiliegenden Gebrauchsanweisungen enthaltenen Hinweise zu beachten.

9. Eigentumsvorbehalt

    1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, bevollmächtigt uns hiermit der Käufer, die gelieferte Ware von ihm oder einem Dritten abzuholen. In der Rückholung der Vorbehaltssache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltssache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. Die Differenz zuzüglich allfälliger weiterer Schäden, schuldet der Käufer aus dem Titel des Schadenersatzes.
    2. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismusschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss er diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
    3. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
    4. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang – jedoch nur unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes – weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Dies teilt er seinem Käufer auch mit. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
    5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unsere Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns..

10. Datenschutz

Die im Vertrag angeführten Daten über Kunden werden nur für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken von uns verwendet. Die Daten werden nach dem derzeit gültigen Datenschutzgesetz behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

11. Schlussbestimmungen

Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Regelungen des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

Gerichtsstand sowie Erfüllungs- und Zahlungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ist Mönchengladbach.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt in diesem Fall die gesetzliche Regelung. Das gleiche gilt sinngemäß für Lücken im Vertrag.

Stand 1.1.2021